Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Delinkatessen Catering, Wehrbacher Straße 2, 85307 Paunzhausen für Lieferung und Leistung bei Filmcatering / Crew Catering
§ 1 Ausschließlichkeitsklausel
Für die gesamte Geschäftsbeziehung- also auch für spätere Geschäfte- gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Delinkatessen Catering, Alexander Link.
§ 2 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Lebensmitteln, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, die Bereitstellung einer mobilen Küche zur Auf- und Zubereitung von Speisen, wie auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Durch Auftragserteilung beziehungsweise Abnahme der Ware gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden anerkannt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendungen. Abweichungen und mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 3 Angebot / Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
Ein rechtswirksamer Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Vertragsparteien den Auftrag schriftlich bestätigt haben.
§ 4 Preise
Die genannten oder im Angebot aufgelisteten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Firmensitz Delinkatessen Catering, soweit nichts anderes vereinbart.
Anfahrt/Abfahrtkosten werden wie folgt berechnet.
Bei einer Entfernung von 40 km einfacher Fahrt, wird ein täglicher pauschaler Betrag von 35,00 € für Anfahrt/ Abfahrt berechnet. Für Einsatzorte mit mehr als 40 km einfacher Fahrt Entfernung wird eine Kilometerpauschale von 0,60 € pro gefahrenen Kilometer und Zugfahrzeug, sowie ein Stundensatz von 25,00 € pro Stunde und Arbeitskraft erhoben.
Preis- und Leistungsänderungen, sowie Irrtümer behalten wir uns vor.
Kosten für mobilen Küchenanhänger
Die Kosten für die mobile Küche werden mit einem Tagespreis von 75,00 € berechnet.
§ 5 Abbruch und Ausfall von Drehtagen
Abgebrochene Drehtage werden zu 100% in Rechnung gestellt. Bei produktionsbedingter Absage oder Verschiebung von Drehtagen bzw. Folgetagen werden diese zu 60% des Tagesauftragsvolumens berechnet.
§ 6 Absage des Auftrages vor Drehbeginn
Der Ausfall bzw. die Absage der gesamten bestätigten Produktion wird, wenn nicht bis 10 Tage vor Drehbeginn abgesagt, mit 30 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung gestellt. Danach stellt Delinkatessen Catering bei Absage 60 % des Gesamtauftragsvolumens in Rechnung
§ 7 Verschiebung von Drehtagen
Bei produktionsbedingten Verschiebungen von bis zu 3 Drehtagen innerhalb des Produktionszeitraum erheben wir ein Ausfallgeld von 20 % des jeweiligen Tagesauftragsvolumens, wenn die Drehtage nachgeholt und die Firma Delinkatessen Catering für die Nachholdrehtage gebucht wird. Ansonsten gelten die Tage als storniert und werden zu 60 % des Tagesauftragsvolumens berechnet.
Bei produktionsbedingten Verschiebungen von mehr als drei Drehtagen innerhalb des vereinbarten Produktionszeitraumes behalten wir uns vor den gesamten Vertragszeitraum oder Teile des Vertragszeitraumes zu stornieren.
§ 8 Leistungen bei Nachtdreh (Arbeitszeit am Veranstaltungsort nach 22:00 Uhr)
Für zu erbringenden Catering-Leistungen bei Arbeitszeiten am Veranstaltungsort nach 22:00 Uhr wird ein pauschaler Zuschlag von täglich 100,00 € berechnet.
§ 9 Witterungs- und Fremdeinflüsse, extreme Temperaturen
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die eine Auftragsausführung verhindern, haftet Delinkatessen Catering nicht. Bei Drehtagausfall bzw. Drehtagabbruch durch Witterungs- oder Fremdeinflüsse haftet der Auftraggeber wie in § 5, § 6 und § 7 beschrieben.
Bei extremen Temperaturen (ab 25 Grad Celsius im Schatten) berechnen wir einen Getränkeaufschlag von 1,50 € pro Person und Tag. Bei Temperaturen von unter -10 Grad Celsius behält sich Delinkatessen Catering das Recht vor Arbeitstage abzusagen bzw. Leistungen zu reduzieren. Dasselbe gilt bei Sturm und Unwetterwarnungen.
§ 10 Personenzahlen
Die genaue Anzahl der Personen am Set/Basis/Motiv muss bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Eine Mindestanzahl von 30 Personen, darf nicht unterschritten werden. Im Falle einer Unterschreitung der Mindestpersonenanzahl behält sich Delinkatessen Catering das Recht vor Preisanpassungen vornehmen zu dürfen.
Bei Überschreitung der für den Drehtag/Veranstaltungstag gemeldeten Personen am Set, wird die Anzahl der zusätzlich dazugekommenen Personen zum jeweiligen Personenpreis Crew bzw. Komparserie abgerechnet.
Dies erfolgt nach genauer Absprache mit der Produktion und ist schriftlich zu bestätigen.
§ 11 Überlassung / Beschädigung / Schwund von Equipment
Der Auftraggeber hat die volle Sorgfaltspflicht für das überlassene Equipment/Lebensmittel sowie deren vorschriftsmäßigen Lagerung. Er ist weiterhin verpflichtet, nach Ablauf des Drehtages oder am Folgetag das geliehene Equipment vollständig und unbeschädigt an Delinkatessen Catering zurückzugeben. Der Auftraggeber haftet für jede Beschädigung oder Verlust des überlassenen Equipments. Die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Reparatur werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es obliegt dem Kunden, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
§ 12 Bereitstellung von Stellplatz und Stromversorgung
Für die Bereitstellung eines geeigneten und zusammengehörenden Stellplatzes (mind. 10 Meter) für Cateringmobil und Zugmaschine ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Stellplatz muss auf festem Untergrund, leicht zugänglich und barrierefrei anzufahren sein.
Für die Stromversorgung des Cateringmobils (CEE Stecker 16 Ampere) am Set/Motiv ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für alle verderblichen Lebensmittel und deren Kosten, welche aufgrund einer verzögerten oder nicht bereitgestellten Stromversorgung entstanden sind und/oder bei deren Entsorgung entstehen. Eventuell anfallende Kosten wie z.B. entstehende Arbeitsstunden, verursacht durch Strommangel, trägt der Auftraggeber.
§ 13 Ausfall Fuhrpark
Sollte unser Fuhrpark aufgrund technischer Mängel nicht mehr einsatzbereit sein, behalten wir uns vor, fristlos vom Vertrag Abstand zu nehmen. Die Firma Delinkatessen Catering wird alle ihr möglichen Mittel nutzen den Cateringbetrieb aufrecht zu erhalten (z.B. Shuttleproduktion, Vorbereitung aus stationärer Produktionsküche, mögliche Ersatzfahrzeuge).
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabsprachen müssen schriftlich festgehalten werden, um Wirksamkeit zu erlangen.
§ 14 Mängelrüge und Gewährleistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen zu prüfen und etwa festgestellte Mängel unverzüglich, gegebenenfalls mündlich am Einsatzort oder fernmündlich mitzuteilen und der Firma Delinkatessen Catering Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen.
Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet sich nach dem Ermessen des Auftragnehmers. Ihm steht die Ersatzlieferung jederzeit offen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt.
§ 15 Haftung / Haftungsbeschränkung
Delinkatessen Catering haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit seine Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften. Unsere Haftung im Rahmen der vereinbarten Leistungen, ist begrenzt auf den Warenwert.
Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger von der Firma Delinkatessen Catering nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb des Einflussbereiches von Delinkatessen Catering, behält sich Delinkatessen Catering das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz, zusteht.
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag wie abgesprochen auszuführen, haftet Delinkatessen Catering nicht.
§ 16 Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Rechnung per Mail bzw. Post. in der die Kosten für maximal 5 Drehtage aufgelistet sind, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Firma Delinkatessen Catering hat Anspruch auf Vorauszahlung in Höhe von 33% auf den verabredeten oder abgeschätzten Auftragswert. Ansonsten sind alle Rechnungen umgehend ab Rechnungsdatum fällig und sofort ohne Abzug zahlbar. Bei allen Aufträgen behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderung, einschließlich Nebenforderungen, vor.
Bei Zahlungsverzug gelten folgende Bestimmungen:
Zahlungsverzug ab dem 14. Tag nach Zahlungsziel auf Rechnung: Zuschlag von 10% des Rechnungsbetrages
Zahlungsverzug ab dem 30. Tag nach Zahlungsziel auf Rechnung: Zuschlag von 15% des Rechnungsbetrages
§ 17 Kündigung / Stornierung / Rücktritt
a) Die Firma Delinkatessen Catering behält sich eine Kündigungsfrist von fünf Drehtagen vor.
b) Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
c) Kündigt bzw. storniert der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass die Firma Delinkatessen Catering hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat Delinkatessen Catering Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
am Drehtag: 100 % Vergütung, alle Folgetage zu 60% des Auftragswertes.
d) zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.
e) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist erfolglos verstrichen ist.
f) Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch die Firma Delinkatessen Catering oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Regelung des Absatzes b) entsprechend. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
§ 18 Müllentsorgung
Für die vorschriftsmäßige Entsorgung des anfallenden Mülles ist die Produktion verantwortlich. Eine Entsorgung des Mülls durch die Firma Delinkatessen Catering erfolgt ausdrücklich nicht.
§ 19 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie von der Firma Delinkatessen Catering selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.
Informationspflicht nach Art. 14 EU-DSGVO
Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier:
§ 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Freising, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.
Stand: März 2020